Wann lässt sich ein Kredit von der Steuer absetzen?

Wer einen Kredit aufnimmt, hat Monat für Monat eine zum Teil deutlich höhere Belastung, die nicht jeder so einfach wegstecken kann. Trotzdem kommen viele um den Kredit als Finanzspritze einfach nicht umher. Wäre es da nicht schön, die Kosten wenigstens von der Steuer absetzen zu können? Wir verraten Ihnen, wann das geht.

Dient ein Kredit dazu, um damit Geld zu verdienen, können seine Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Bildquelle: Bildquelle: ANDREA DELBO – 571557040 / Shutterstock.com

Gleich vorab: Einen Kredit kann man als solches nicht einfach von der Steuer absetzen. Die Tilgungsrate, also jener um die Zinsen bereinigte Betrag, mit dem man den Kreditbetrag tatsächlich abzahlt, ist grundsätzlich nicht steuerlich anrechenbar, weil das Darlehen ja auch bei der Auszahlung nicht besteuert wurde. Deshalb kann auch seine Rückzahlung nicht als Ausgabe geltend gemacht werden.

Zinsen und Einmalkosten evtl. absetzbar

Anders sieht das schon bei den unvermeidlichen Zinsen und den sogenannten Einmalkosten aus, die bei jedem Kredit anfallen. Sie lassen sich aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen absetzen. „Als Faustformel kann man sich merken, dass diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der Kredit dazu dient, um mit dem dadurch finanzierten Gegenstand Geld zu verdienen“, erklärt der Finanzexperte von www.finanzen-ratgeber.org.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine Immobilie besitzen, diese vermieten und die Kreditsumme zur Renovierung dieser Immobilie verwenden. Die Kosten und Zinsen des Darlehens erhöhen wahlweise die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben.

Bewohnen Sie die Immobilie selbst, kann der Kredit nicht abgesetzt werden. Zumindest wenn Sie sie privat nutzen. Nutzen Sie sie hingegen für Ihre Selbstständigkeit – und zwar ausschließlich dafür – benötigen Sie das Gebäude wiederrum zum Geld verdienen und können die Kosten absetzen.

Kredite mit beruflichem Hintergrund sind absetzbar

Was für Immobilien gilt, gilt auch für andere Sachwerte. Wenn Sie für Ihren Job ein Auto benötigen, können Sie den Kredit hierfür ebenfalls von der Steuer absetzen, weil es zum Betriebsvermögen gehört und nicht Ihr Privatfahrzeug ist. Auf diese Weise mindern Sie den Betrag, auf den letztlich Steuern gezahlt werden und sparen somit einen gewissen Steueranteil.

Freiberufler können beispielsweise auch ein Darlehn für beruflich notwendige Technik wie einen Computer absetzen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich im Vorfeld von einem Steuerberater beraten lassen, da so angeschaffte Güter ausschließlich oder zu einem bestimmten Prozentsatz beruflich genutzt werden müssen, um sie absetzen zu können.

Wenn Ihre Bank übrigens Kreditgebühren verlangt, dann lassen sich speziell diese Kosten nicht von der Steuer absetzen. Das liegt daran, dass diese Gebühren gesetzlich verboten sind. Folglich sind Sie jedoch auch nicht verpflichtet, die Kreditgebühren zu bezahlen.

Wer einen Kredit bezieht, der dazu dient das Einkommen zu sichern, kann die Zinsen dafür also von der Steuer absetzen. Wer ihn hingegen für private Zwecke, wie den nächsten Urlaub oder neue Möbel, bezieht, hat keinen Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung seiner Kosten.