Schuldensanierung

Unter dem Begriff der Schuldensanierung versteht man die Bereinigung oder Erlösung von Schulden. Hier unterscheidet man zwei verschiedene Methoden von Schuldensanierung.

Zum einen gibt es die Entschuldung. Bei einer Entschuldung werden alle Gläubiger über die bisherige Situation informiert, es wird sich des Weiteren auf eine Abmachung geeinigt, bei der allerdings keine weiteren Schulden entstehen sollten. Wichtig ist, dass die Gläubiger auf einen Teil oder möglicherweise sogar den gesamten Betrag verzichten und Sie somit keine Schulden mehr abbezahlen müssen. Sollte der Gläubiger auf diesen Vorschlag nicht eingehen, können Sie ihm auch eine Einmalzahlung über einen Teilbetrag der Schuldensumme vorschlagen. Oft gehen Gläubiger auf dieses Angebot ein, da bei einer Schuldensanierung keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind und eine Teilsumme sinnvoller als eine nicht eintreffende Zinsforderung ist.

Zum anderen gibt es die Methode der Sanierung. Hier müssen Sie ebenfalls alle Gläubiger über die reale Lage informieren und einen funktionierenden Zahlungsplan vorlegen, in welchem Sie versichern die geschuldete Summe zurück zu zahlen.

In beiden Fällen sollten Sie ihre finanzielle Lage dokumentiert vorlegen um den Gläubigern zu versichern, dass eine einmalige Rückzahlung nicht möglich ist.

Nun noch einmal von vorne. Wie funktioniert eine Schuldensanierung?

Um sich ihrer Lage klar zu werden und die genaue Höhe der Schulden zu kennen, müssen Sie zuerst alle Gläubiger und Schulden zusammenfassen. Listen Sie hierfür alle Gläubiger auf und dokumentieren Sie die entstandenen Schulden und gegebenenfalls die bereits geleisteten Zahlungen. Wenn Sie dies schon vergeblich versucht haben oder bereits keinen Überblick mehr über ihre Situation haben, dann wenden Sie sich an einen Schuldenberater. Schuldenberater können Ihnen auch dabei helfen einen Zahlungsplan für eine Sanierung zu erstellen und sie können Ihnen auch Tipps geben, wie Sie sich vor Ihren Gläubigern verhalten sollten.

Wenn Ihnen Unterlagen fehlen oder nur unvollständig vorhanden sind, dann können Sie ihren Gläubiger dazu auffordern Ihnen einen Gesamtforderungsbescheid zukommen zu lassen. Hier sehen Sie, wie hoch die Gesamtforderung und vor allem die Zinsforderungen sind und wie viel sie bereits abgeleistet haben.

Der letzte Ausweg – Privatinsolvenz

Sollten alle Verhandlungen und Angebote abgelehnt werden, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit eine private Insolvenz anzumelden. Vielen Menschen ist nicht klar was eine Insolvenz bedeutet. Im Grund werden Sie nach einem gewissen Zeitraum schuldenfrei, müssen dafür allerdings ihr Einkommen abgeben und dürfen sich keinem neuen Job verweigern.

Damit es nicht zu diesem letzten Schritt kommt, sollten Sie sich besonders gut auf die Gespräche mit Ihren Gläubigern vorbereiten und natürlich ein wenig Verhandlungsspielraum miteinberechnen.

Abschließend zur Thematik noch ein wichtiger Hinweis. Die Suche nach einem Schuldenberater kann viel Zeit in Anspruch nehmen, daher sollten Sie sich niemals an unseriös wirkende Schuldenberater aus dem Internet wenden, um Zeit zu sparen oder lange Wartezeiten zu umgehen. Meistens verlangen diese Berater zumindest eine Zahlung vor der eigentlichen Beratung. Um dieser Falle aus dem Weg zu gehen, können Sie sich jederzeit an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt, mit Schwerpunkt Schuldenverwaltung, wenden.