Kredit nach Insolvenz

Ein Kredit nach einer Insolvenz – ist das möglich?

Die Zahl der Insolvenzverfahren nimmt in der Bundesrepublik Deutschland stetig zu. Immer mehr Privathaushalte müssen aufgrund von Überschuldung eine Privatinsolvenz anmelden. Dabei ist eine solche Insolvenz im Regelfall nicht das Ergebnis einer schlechten Zahlungsmoral. Vielmehr führt unverschuldete Arbeitslosigkeit dazu, dass laufende Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. So kann die Finanzierung des Eigenheims schnell zum Problem werden. Nach durchstandener Insolvenz ist aber ein Neuanfang möglich – und zwar ohne Altlasten.

Kann auch nach einer Insolvenz ein Kredit vergeben werden?

Selbstverständlich ja. Auch nach einem Insolvenzverfahren ist es problemlos möglich einen neuen Kredit aufzunehmen. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich um eine neue Hausfinanzierung oder das Traumauto handelt. Die alte Schuldenlast ist nach einer Insolvenz grundsätzlich aufgehoben. Der Kreditnehmer ist in seiner neuen Situation schuldenfrei und muss nicht mehr um nachträgliche Forderungen von Gläubigern bangen – es sei denn er hat frühere Gläubiger in dem alten Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt.

Diese Schulden sollten nunmehr aber verjährt sein. Die Verjährungsfristen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und betragen regelmäßig 3 Jahre – es sei denn, eine Verbindlichkeit wurde vom Gläubiger tituliert. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist ganze 30 Jahre. Normalerweise wird die Vergangenheit bei einer neuen Kreditvergabe nicht weiter berücksichtigt. Der Kreditnehmer erhält also die gleichen Konditionen wie jeder andere Schuldner auch. Die Höhe der Kreditsumme sowie die Höhe der Zinsen hängt von vielen Faktoren ab. So ist in erster Linie der Beruf und das regelmäßige Einkommen maßgebend für die maximale Kredithöhe und die allgemeine Zinshöhe. Je höher das Einkommen – desto niedriger der Zinssatz.

Banken ziehen hierfür § 805 C der Zivilprozessordnung heran. Hier findet sich eine Pfändungstabelle, die genau festlegt, welche Summe des monatlichen Einkommen im Zweifelsfall gepfändet werden darf. Diese Summe hängt mithin von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen des Schuldners ab. Für einen Alleinstehenden beträgt die Pfändungsgrenze etwa 1000 Euro. Nur bis zu dieser Summe darf gepfändet werden und das über einen realistischen Zeitraum von 72 Monaten – also dem Zeitraum einer regulären Privatinsolvenz. Darüber hinaus können auch liquidierbare Vermögensgegenstände Maßstäbe für die Zinshöhe setzen.

Immobilien sind bei den Banken besonders beliebt und machen den Kreditnehmer hinreichend solvent, gerade dann, wenn die Immobilie leicht liquidierbar ist und – noch besser – einen hohen Marktwert besitzt. Sind die oben genannten Punkte unzureichend vorhanden, berechnen Banken Risikozuschläge, um sich vor einem möglichen Zahlungsausfall abzusichern. Die Wahrscheinlichkeit eine möglichen Insolvenz ist bei einem geringen Einkommen deutlich höher. Der potentielle Ausfall wird also über hohe Zinsen finanziert. Bürgschaften sind bei Geschäftsbanken besonders beliebt.

Ist der Bürge hinreichend solvent, sehen die Banken nur geringe Gefahren für einen Ausfall des Kredites. Der Kredit kann daher zu niedrigen Zinsen gewährt werden. Allerdings geht der Bürge im Zweifelsfall auch ein hohes Risiko ein – er haftet, wenn der Hauptschuldner ausstehende Forderungen nicht mehr begleichen kann. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass ein Kredit nach einer Insolvenz in jedem Fall möglich ist. Am besten führt der Kreditnehmer zuvor einen Kreditvergleich durch. Die Zinsen variieren von Bank zu Bank oft sehr stark.