Kredit mit Bürgen

Kredit mit Bürgen – welche Vor- und Nachteile gibt es?

Ein neues Auto muss her, vielleicht auch ein Einfamilienhaus möglicherweise muss auch das Bad renoviert werden. Solche Investitionen sind in aller Regel sehr kostenintensiv. Nicht jeder verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um eine solche Neuanschaffung, die unter Umständen sogar sehr dringend sein kann, zu finanzieren. Oftmals ist in solchen Situationen ein Kredit notwendig, der aus dem laufenden Einkommen bedient wird. Nachteilig ist, dass sich gerade bei hohen Zinsen die Investitionen stark verteuern. Hier fragt sich der Kreditnehmer, wie er an die niedrigsten Zinsen kommt, um die Investition so günstig wie möglich zu halten.

Es ist kein Geheimnis, dass Banken auf den üblichen Marktzins Risikozuschläge berechnen. Eine große Masse von Kreditnehmer zahlt daher Kreditausfälle mit. Statistisch gesehen fallen etwa 5 Prozent aller Kredite aufgrund von Zahlungsunfähigkeit aus.

Gibt es eine Möglichkeit, die Zuschläge zu umgehen?

Es gibt in der Tat für Kreditnehmer verschiedene Optionen, um die Zinsen zu senken. Dabei werden die Zuschläge folglich verringert. Dies kann jedoch nur der Fall sein, wenn sich die Bonität des Schuldners erhöht – also ein potentieller Kreditausfall unwahrscheinlicher wird. Eine Bürgschaft kann hier die Lösung des Problems darstellen. Gemäß § 765 Abs. 1 BGB ist eine Bürgschaft ein Vertrag, bei dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen.

Dies bedeutet im Klartext, dass bei einem Zahlungsausfall des Schuldners der Bürge vollumfänglich für die Schulden haftet. Allerdings ist der Hauptschuldner immer der primäre Ansprechparter. Ist der Hauptschuldner also zahlungsfähig, weigert sich jedoch die Schuld zu begleichen, so kann die Bank in diesem Fall nicht an den Bürgen herantreten. Erst, wenn der Hauptschuldner nicht mehr für das Schuldverhältnis einstehen kann, kann die Bank an den Bürgen herantreten.

Wann ist ein Schuldner zahlungsunfähig?

Grundsätzlich richtet sich die Zahlungsfähigkeit nach zwei Faktoren. Zunächst einmal spielen aller Vermögenswerte des Schuldners eine wichtige Rolle. Ist der Schuldner eines Gelddarlehens im Besitz eines teuren Kraftfahrzeugs, so ist er bis zum Verbrauch aller Vermögensgegenstände zahlungsfähig. Darüber hinaus haftet ein Schuldner auch mit dem Einkommen – jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze. Diese Grenze richtet sich nach § 805 der Zivilprozessordnung. Dort ist eine sogenannte Tabelle für Pfändungsfreigrenzen von Schuldnern aufzufinden. Das Einkommen kann also nur bis zu einem bestimmten Wert gepfändet werden. Dieser Wert hängt auch von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen ab.

Zu unterhaltspflichtigen Personen zählt der Ehepartner (sofern kein Ehevertrag besteht) und die Kinder. Je höher diese Personenanzahl ist, desto geringer ist das pfändbare Einkommen. Bei einer alleinstehenden Person ohne Unterhaltsverpflichtungen kann ein ungefährer Richtwert von 1000 Euro angesetzt werden. Nur bis zu dieser Grenze ist eine Pfändung zulässig. Daher macht eine Bürgschaft auch nur dann Sinn, wenn der Bürge über eine gute Bonität – also beispielsweise über ein gutes Einkommen verfügt.

In diesem Sinne vergrößert sich jedoch auch das persönliche Haftungsrisiko des Bürgen. Als Bürge ist es ratsam auch auf die Bonität des Schuldners zu achten, für welchen man bürgt. Ist das pfändbare Einkommen des Schuldners gering, so steigt das Risiko.