Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen – eine Definition


Nachrangige Darlehen zählen für Unternehmen zum sogenannten Mezzanine-Kapital. Zum Begriff Mezzanine-Kapital: Dies ist ein Sammelbegriff für Finanzierungsformen, die rechtlich und wirtschaftlich als Mischform zwischen Fremd- und Eigenkapital ausgestaltet sind. Beim Mezzanine-Kapital wird einer Firma wirtschaftliches bzw. bilanzielles Eigenkapital zur Verfügung gestellt, ohne dass Kapitalgeber Stimm- bzw. Einflussnahmerechte wie echte Gesellschafter haben.

Mezzanine-Kapital kann beispielsweise eigenkapitalähnlich sein – in Form von wertpapierverbrieften Genussscheinen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen. Auch Wandel- wie Optionsanleihen sind denkbar. Nachrangdarlehen sind Finanzinstrumente, welche bei der Liquidation bzw. Insolvenz rangmäßig hinter anderen Forderungen gegen das Unternehmen, das schuldet, stehen.

Der Regelfall im Rahmen der Unternehmensfinanzierung sind Darlehen, welche absolute Rückzahlungspflichten gemäß § 488 Abs. 1 BGB beinhalten. Diese haben somit keine Privilegierungsbedingungen, die andere Gläubiger begünstigen. Nachrangige Darlehen heißen auch Mezzanine Dept, Subordinated Debt bzw. (unsecured) Junior Debt.

Als Darlehensgeber sind Gesellschafter des kreditnehmenden Unternehmens denkbar, es kann sich also um Gesellschafterdarlehen handeln. Andere Darlehensgeber wie etwa Private Equity bzw. Venture Capital – Gesellschaften sind ebenfalls eine Option.

Besicherung und Rückzahlung von Nachrangdarlehen

Normalerweise erfolgt keine Besicherung von Nachrangdarlehen und aufgrund ihrer großen Ausfallwahrscheinlichkeit sind sie mit höheren Zinssätzen verbunden. Die Besicherung findet deswegen in der Regel nicht statt, weil die Forderung aus dem Darlehen eher spät fällig wird. Zur Rückzahlung von Nachrangdarlehen: Diese ist meist mit einer aufschiebenden Bedingung verbunden; nämlich der, dass im Fall der Insolvenz bzw. der Liquidation des Darlehensnehmers erst andere, vorrangige Gläubiger befriedigt werden.

Nachrangigkeit heißt, dass die betroffene Forderung im Insolvenzfall des Schuldners erst greift, wenn alle Gesellschaftsgläubiger gemäß § 39 InsO bereits befriedigt wurden, im Rang vor bzw. gleichrangig mit Einlagerückgewähransprüchen von Gesellschaftern. Diese Bedingung kann Rangrücktritt, Nachrangabrede oder Subordination sein. Nachrangigkeit entsteht grundsätzlich nur durch Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger. Es kann eine Rangfolge vereinbart werden für den Fall, dass die Vermögenswerte nicht zur Forderungsbefriedigung ausreichen.

Gesellschafterdarlehen sind häufig Nachrangdarlehen, damit die Eigenkapitalquote der Personengesellschaft erhöht wird. Die Tilgung kann in einem Betrag bzw in mehreren Teilbeträgen vorgenommen werden. Wenn das nachrangige Darlehen als Gesellschafterdarlehen vergeben wird, gibt es keine Verlustbeteiligung. Eine Gewinnbeteiligung ist denkbar. Aufgrund des Ausfallrisikos ist die Vergütung des Darlehens meist höher als bei Krediten, die besichert wurden.

Die Rangrücktrittsvereinbarung

Diese ist ein Schuldänderungsvertrag. Der Rangrücktritt, der die insolvenzrechtliche Überschuldung vermeiden hilft, ist in § 19 InsO geregelt. Demzufolge erfolgt keine Passivierung von Verbindlichkeiten, für die ein Rangrücktritt vereinbart wurde. Es gibt z.B. den relativen Rangrücktritt: Dieser ist ein Vereinbarung zwischen den einzelnen Gläubigern, die den Zweck hat, das Forderungsverhältnis zueinander festzuhalten. Die einfache Rangrücktrittsvereinbarung legt fest, dass die Forderung hinter sämtliche, übrige Forderungen tritt. Zur Rangfolge bei der Rangrücktrittsvereinbarung im Liquidations- bzw. Insolvenzfall: Zuerst werden normale Verbindlichkeiten befriedigt, dann folgen Nachrangdarlehen, danach Gesellschafterdarlehen und zum Schluss das Eigenkapital.

Fakten zum Nachrangdarlehen

Durch Nachrangdarlehen wird der Kreditspielraum in keinem Fall eingegrenzt. Neben der Liquiditätsvermehrung ist dies ein großer Vorteil des nachrangigen Darlehens. Dies gibt dieser Darlehensform auch den Eigenkapitalcharakter. Besonders, wenn eine qualifizierte Nachrangabrede getroffen wurde, werten Banken und Ratingagenturen das Darlehen als wirtschaftliches Eigenkapital. Fremdkapital, das nachrangig ist, hat zur Folge, dass die Eigenkapitalquote verbessert wird. Unternehmen können dann leichter Kredite und zu verbesserten Konditionen aufnehmen. Die KfW hat ein paar Förderprogramme zur Verbesserung der Struktur des Kapitals aufgelegt – denn oft ist die Kapitaldecke bei Personengesellschaften und Start-up-Unternehmen relativ dünn. Der KfW-Unternehmerkredit für KMU, die bereits länger als drei Jahre existieren, ist ein klassisches Darlehen samt Nachrangtranche.