Kontokorrentkredit

Als Kontokorrentkredit werden Kredite bezeichnet, die durch eine mit einem Kreditinstitut vereinbarte Überziehung eines Girokontos entstehen. Die Abwicklung des Kredits findet ausschließlich über das Girokonto statt.

Besonderheiten des Kredits

Ein Girokonto wird von Kreditinstituten für ihre Kunden als Kontokorrentkonto geführt. Das bedeutet, dass alle Ein- und Ausgänge laufend zugunsten oder zulasten des Kontos gebucht werden. Rechtlich spricht man von einem Konto in laufender Rechnung, die Grundlage bildet der § 355 HGB. Kunden können über dieses Konto nur verfügen, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Tätig der Kunde eine Zahlung, durch welche das Konto einen negativen Saldo aufweist, spricht man von einer Überziehung. Erlaubt die Bank ausdrücklich einen negativen Saldo bis zu einer bestimmten Höhe, handelt es sich um einen Kontokorrentkredit. Duldet die Bank lediglich die Überziehung, handelt es sich um eine geduldete Überziehung. Im privaten Bereich handelt es sich in der Regel um einen Dispositionskredit.

Generell wird ein Kontokorrentkredit vom Kreditinstitut angeboten, das heißt, der Kunde bekommt eine Nachricht darüber, um welchen Betrag er das Konto überziehen darf. Außerdem wird ihm die Höhe des Zinssatzes mitgeteilt. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde das Konto überzieht. Das Angebot der Bank ist verbindlich, der Kunde hat einen Anspruch auf das Darlehen, sobald er das Angebot der Bank erhält.

Für den Darlehensbetrag wird kein gesondertes Konto eingerichtet, es wird im Rahmen der täglichen Berechnungen mit erfasst. Auch werden die Zinsen tagesgenau erfasst, aber meist nur im Dreimonatsrhythmus mit dem Kunden abgerechnet. Die Verrechnung der Zinsen erfolgt ebenfalls über das Girokonto. Bei einem Dispositionskredit dürfen außer den Zinsen keine weiteren Kosten anfallen, diese dürfen nicht öfter als alle drei Monate abgerechnet werden.

Ein Kontokorrentkredit hat entweder eine feste Laufzeit, nach deren Ablauf das Konto ausgeglichen werden muss, oder er läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit gekündigt werden. Die Kreditinstitute erwarten eine kurzfristige Inanspruchnahme, das heißt, der negative Saldo soll nicht über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten bestehen bleiben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kunde eines Kreditinstituts hat regelmäßige Einnahmen vom 2.000 €. Die Entnahmen für Miete, Strom, Telefon und die laufenden Lebenshaltungskosten betragen ebenfalls etwa 2.000 €. Die Bank räumt ihm einen Kontokorrentkredit von 2.000 € ein. Zu Beginn des Monats beträgt der Saldo meistens 0 €. Nach dem Eingang des Gehalts steht er bei 2.000 € und wird sukzessive im Laufe des Monats auf 0 € zurückgeführt. Er nimmt von dem Kreditrahmen 600 € in Ansprich. Sein Konto ist nun zu Beginn des Monats mit 600 € im Soll. Nach Eingang des Gehalts ist es mit 1.400 € im Haben. Der negative Saldo ist nicht beständig.

Angenommen er schöpft den Kreditrahmen voll aus. Er beginnt den Monat mit einem negativen Saldo von 2.000 €, nach der Gehaltszahlung steht er bei 0 €. Dies wird als ein dauernder negativer Saldo angesehen. Er wird zur Rückführung aufgefordert. Es droht eine Kündigung des Kontokorrentkredits. Die Bank berechnet täglich Zinsen für das negative Guthaben und zieht den Betrag nach 3 Monaten vom Konto an.

Sollte das Konto zum Beispiel -2.010 € aufweisen, stellen die 10 € eine Überziehung dar, für die höhere Zinsen verlangt werden.